Steuerrückvergütung

Steuerrückvergütung

Rückvergütung der Umsatzsteuer

Dank den neuesten gesetzlichen Regelungen zur Mehrwertsteuer darf die Umsatzsteuer auf den gesamten Frankierbetrag ab sofort in der Steuerabrechnung berücksichtigt werden. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen erhalten dadurch den im momentan gültigen Satz von 7.7 Prozent auf Ihren gesamten Frankierbetrag zurück.

Ein Rechenbeispiel

Porto pro Tag: CHF 60.-
Bezahltes Porto / Jahr (220 Arbeitstage):  CHF 13‘200.-
Darin enthaltene MwSt.: CHF 924.-

Pro Monat rückvergütbare MwSt.: CHF 77.-

Dank dieser Regelung könnte Ihr Frankiersystem sogar gratis für Sie sein!